Richtig handeln, Fahrverbot verhindern!

Ihnen droht nach einer Geschwindigkeitsübertretung ein Fahrverbot? Sie haben den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot bereits erhalten? Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, das Fahrverbot zu umgehen oder zu verkürzen! Schieben Sie das Fahrverbot so lange hinaus, bis es Sie am wenigsten belastet!

Dr. jur. André Pott, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht, ist Führerscheinexperte und kennt aus unzähligen Bußgeldverfahren alle Möglichkeiten und Tricks, wie das Fahrverbot verhindert, verkürzt oder so gelegt werden kann, dass es die Betroffenen möglichste wenig belastet. In dem Infopaket "10 Goldene Regeln Geschwindigkeitsübertretung" erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Pott rechtlich fundiert und konkret, wie Sie die Verhängung eines Fahrverbotes effektiv verhindern können!

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Dr. jur. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht:

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Meine Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten sich effektiv gegen eine Bußgeldbescheid hätten wehren können, wenn Sie ein paar wichtige Grundregeln beachtet hätten. Es sind oft formale oder inhaltliche Gründe, weshalb die Bußgeldbehörde am Ende mit ihrem Bußgeldbescheid keinen Erfolg hat. Leider kommen häufig Mandanten zu mir, die bereits im Vorfeld falsch reagiert haben oder Chancen vertan haben. Daher lohnt es sich immer zu wissen, welche Rechte Betroffene im Bußgeldverfahren haben und wie Sie diese effektiv nutzen können.

Zudem droht bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht selten ein Fahrverbot. Spätestens dann sollten sich die Betroffenen umfassend informieren und den Vorwurf genau prüfen. Viele Betroffene können ein Fahrverbot vermeiden, wenn Sie vernünftig dagegen vorgehen. Gerade bei sog. "Ersttätern" kann häufig für den Betroffenen eine Lösung gefunden werden, durch die der Betroffene gar nicht oder kaum hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis beinträchtigt wird.

Es gibt einige Möglichkeiten die häufig dazu führen, dass Mandanten entweder den Führerschein gar nicht abgeben müssen oder trotz Fahrverbot die beruflichen und/oder privaten Belastungen stark reduziert werden können."

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Das droht Ihnen:

Innerhalb geschlossener Ortschaften PKW

Überschreitung in km/h Geldbuße in € für Taten bis zum 31.01.2009 Fahrverbot für Taten bis zum 31.01.2009 Geldbuße in € für Taten nach dem 01.02.2009 Fahrverbot für Taten nach dem 01.02.2009 mit Punkten (P)
bis 10 15 - 15 -
11 - 15 25 - 25 -
16 - 20 35 - 35 -
21 - 25 50 - 80 1 P
26 - 30 60 - 100 3 P
31 - 40 100 1 Monat 160 1 Monat/ 3 P
41 - 50 125 1 Monat 200 1 Monat/ 4
51 - 60 175 2 Monate 280 2 Monate/ 4
61 - 70 300 3 Monate 480 3 Monate/ 4 P
über 70 425 3 Monate 680 3 Monate/ 4 P

Außerhalb geschlossener Ortschaften PKW

Überschreitung in km/h Geldbuße in € für Taten bis zum 31.01.2009 Fahrverbot für Taten bis zum 31.01.2009 Geldbuße in € für Taten nach dem 01.02.2009 Fahrverbot für Taten nach dem 01.02.2009 mit Punkten (P)
bis 10 10 - 10 -
11 - 15 20 - 20 -
16 - 20 30 - 30 -
21 - 25 40 - 70 1 P
26 - 30 50 - 80 3 P
31 - 40 75 - 120 3 P
41 - 50 100 1 Monat 160 1 Monat/ 3P
51 - 60 150 1 Monat 240 1 Monat/ 4 P
61 - 70 275 2 Monate 440 2 Monate/ 4 P
über 70 275 3 Monate 600 3 Monate/ 4 P

P.S.: Guter Rat

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie sich effektiv wehren. Nehmen Sie einen Bußgeldbescheid nicht einfach so hin! Gerade wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich zumindest umfassend informieren, was Sie gegen eine BUßgeldbescheid effektiv tun können!

Handeln Sie jetzt, um keine Fristen zu verpassen!

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