Absolute Fahruntüchtigkeit
Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr geführt worden ist. Dann reicht bereits die Feststellung eines Blutalkoholwertes von 1,1 Promille oder mehr aus, um eine Fahruntüchtigkeit anzunehmen. Weitere Ausfallerscheinungen müssen nicht vorliegen.
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