Führung eines Fahrtenbuches
| Führung eines Fahrtenbuches | |||
| 190 | Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt | 31a Abs. 2, 3 69a Abs. 5 Nr. 4, 4a | 50 € |
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