Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und B

  Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen    
168 Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt 75 Nr. 4 i.V.m. den dort genannten Vorschriften 10 €
168a Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen 75 Nr. 4 10 €

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