Typische B-Verstöße sind demnach:

Fahren ohne Abblendlicht trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate.

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.

Die Frist für die Abgasuntersuchung als Halter um mehr als acht Monate überschritten.

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