Abgasuntersuchung (AU)

Abgasuntersuchung (AU)

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Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als

47a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b und Nr. 2 der Anlage VIII, Abs. 7 i.V.m. Nr. 2.6 Satz 1 und 2 sowie Nr. 2.7 Satz 2 und 3 der Anlage VIII 69a Abs. 5 Nr. 5a

218.1

2 bis zu 8 Monaten

15 €

218.2

8 Monate

40 €

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