Wissen was kommt!

Im Straßenverkehr sterben pro Jahr immer noch mehrer Tausend Menschen. Selbstverständlich sind Unfälle mit Toten stets am belastendsten für alle Unfallbeteiligten. Zudem werden auch Angehörige und Freunde des Unfalltoten meist stark emotional berührt.
Im Fall eines Unfalles mit einem Toten können von den Angehörigen, den Erben des Unfalltoten, gegen den Unfallverursacher abgeleitete und originäre, also eigene, Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden. In erster Linie sind das auf die Erben nach dem Todeseintritt übergeleitete Ansprüche des Verstorbenen auf Schadensersatz z.B. für Schmerzen zwischen Unfall und Todeseintritt. Zu dem können die Erben auch alle weiteren Ansprüche z.B. für das beschädigte Fahrzeug im eigenen Namen gegen den Unfallverursacher bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen.

Auch bei tödlichen Unfällen gibt es einige Besonderheiten für die Unfallbeteiligten zu beachten:

Jetzt alles Wissenswerte zu diesem Thema im kostenolsen Rechtsratgeber vom Verkehrsrechtsexperten Dr. jur. André Pott. Fordern Sie Ihren Ratgeber jetzt unverbindlich und kostenlos an! Durch Mitteilung Ihrer Daten an uns stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Bitte lesen vor dem Eintrag Ihrer Daten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hier Ihren kostenlosen Ratgeber downloaden!

Ihr Vor- und Nachname:
Ihre E-Mail-Adresse:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.