Alkoholfahrt

Zuwiderhandlungen gegen die 24a, 24c StVG

0,5 Promille-Grenze (Fahrten unter Alkohol)

241

Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt

24a Abs. 1

500 €Fahrverbot1 Monat

241.1

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister

1 000 €Fahrverbot3 Monate

241.2

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister

1 500 €Fahrverbot3 Monate

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