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Was kann ich tun, wenn der Unternehmer, der mein Fahrzeug abgeschleppt hat, die Herausgabe des Fahrzeuges von einer überhöhten Abschlepprechnung abhängig macht?

Grundsätzlich ist derjenige, der die Abschleppmaßnahme angeordnet hat, berechtigt, das Fahrzeug so lange zurück zu behalten, bis die Abschlepprechnung vollständig bezahlt ist. Dieses sogenannte Zurückbehaltungsrecht steht grundsätzlich auch dem Abschleppunternehmer zu.

Sollten die Abschleppkosten offensichtlich zu hoch angesetzt sein, so sollten Sie wie folgt vorgehen: Hinterlegen Sie eine sogenannte Sicherheitsleistung. Behalten Sie sich gegenüber dem Abschleppunternehmer ausdrücklich das Recht vor, den zu viel bezahlten Betrag gegebenenfalls zurück zu verlangen. Lassen Sie sich diesen Vorbehalt schriftlich bestätigen.

Für den Fall der sogenannten Sicherheitsleistung kann der Veranlasser der Abschleppmaßnahme auf das Geld erst dann zugreifen, wenn abschließend geklärt ist, ob er auf das hinterlegte Geld tatsächlich in der geltend gemachten Höhe einen Anspruch hat.

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