EU-Führerschein
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
EU-Führerschein
Seit 1999 besteht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist legal zu erwerben. Der EuGH hat dies mit Urteil vom 29.04.2004 nochmals ausdrücklich bestätigt.
Dieser Führerschein ist in allen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne Einschränkung gültig. Das beinhaltet den Nachweis, dass man sich mindestens 185 Tage pro Jahr dort aufhält und eine berufliche oder geschäftliche Verbindung dorthin besteht - egal ob es das Melderecht des jeweiligen Staates vorschreibt. Ohne ordentlichen Wohnsitz können Sie den Führerschein somit nicht legal erwerben.