Schadenspositionen

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Schadenspositionen

Bei einem Unfall hat der Geschädigte oftmals ein Vielzahl an verschiedenen Schäden, die es durchzusetzen gilt. Die Arbeit, die Lauferei, der Zeitaufwand, nervige Telefonate und Schreiben oder Besuche bei Ihrem Anwalt bezahlt Ihnen sowieso keiner. Deshalb sollten Sie zumindest darauf achten, dass Sie alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen dem Grunde und der Höhe nach geltend machen. Sie haben das Recht darauf und dieses sollten Sie gegenüber der Versicherung im Schadensfall auch durchsetzen. Schließlich bezahlt jeder oft hohe Versicherungsbeträge, weshalb man mit den Versicherern im Falle eines Unfalls kein Mitleid haben muß. Im folgenden stellen, wir Ihnen daher dar, welche einzelnen Schadenspositionen Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können:

-Ersatz des gesamten Fahrzeugsschadens
-Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
-Merkantiler Minderwert
-Abschleppkosten
-Gutachterkosten
-Sonstige Schäden
-Auslagenpauschale

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