Fahrverbot in Innenstädten
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Fahrverbot in Innenstädten
Ab dem 1.3.07 können die Städte regional unterschiedliche Verkehrsbeschränkungen einführen. Ab dem 1.3.07 kann dann für bestimmte Fahrzeugarten zum Beispiel ein Fahrverbot in Innenstädten ausgesprochen werden.
Für die Anordnungen des Fahrverbots innerhalb einer solchen Umweltzone wird dann auch ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Durch dieses Verkehrszeichen kann angeordnet werden, dass nur bestimmte Fahrzeuge in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Gleichzeitig können Plaketten erteilt werden. Diese Plaketten können Fahrzeughalter für Pkw, Lkw und Busse beantragen, die mindestens die Abgasnormen nach Euro 2 erfüllen. Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten kann die Plakette nicht erteilt werden. Diese Fahrzeuge dürfen dann in den besonders gekennzeichneten Umweltzonen nicht geführt werden. Für diese Fahrzeuge gilt in diesen Umweltzonen dann ein generelles Fahrverbot. Es wird jedoch erst 2008 damit gerechnet, dass in mehreren Städten - wenn überhaupt- solche Umweltzonen eingerichtet werden.