Absolute Tilgungsfrist
Absolute Tilgungsfrist
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden spätestens nach fünf Jahren gelöscht. Dies gilt unabhängig von weiteren späteren Eintragungen, die die Löschung der alten Punkte eigentlich gehindert hätten.
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden in jedem Fall und unabhängig von anderen späteren Eintragungen spätestens nach fünf Jahren gelöscht. Dies gilt folglich unabhängig von weiteren späteren Eintragungen, die die Löschung der alten Punkte eigentlich gehindert hätten. Vorsicht! Die absolute Tilgungsfrist gilt nicht für Punkte aus Bußgeldern, die mit Trunkenheits oder Drogen im Zusammenhang stehen!