Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftf
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftf
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen | |||
198 | Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war | 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 31d Abs. 1 42 Abs. 1, 2 Satz 2 69a Abs. 3 Nr. 4 | |
198.1 | bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt | Tabelle 3 Buchstabe a | |
198.2 | bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht | Tabelle 3 Buchstabe b | |
199 | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war | 31 Abs. 2 i.V.m. 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 42 Abs. 1, 2 Satz 2 31d Abs. 1 69a Abs. 5 Nr. 3 | |
199.1 | bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt | Tabelle 3 Buchstabe a | |
199.2 | bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht | Tabelle 3 Buchstabe b | |
200 | (weggefallen) |