Aufbauseminar

Aufbauseminar



Begehen Sie in Ihrer Probezeit erstmalig einen A- Verstoß bzw. zwei B-Verstößen so wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule anordnen. Sie sind dann grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet. Dies selbst dann, wenn Sie bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen haben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. In diesem Fall würde Ihre Probezeit ruhen. Die Wiedererteilung einer „neuen“ Fahrerlaubnis ist dann erst wieder möglich, wenn Sie die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (Aufbauseminar) nachweisen können. Neben diesen Maßnahmen verlängert sich Ihre Probezeit aufgrund des A- Verstoßes bzw. aufgrund Ihrer zwei B-Verstößen um weitere zwei Jahre. Endete Ihre Probezeit eigentlich am 31.06.2006, so endet sie aufgrund des A- Verstoßes bzw. aufgrund der zwei B-Verstöße nunmehr am 31.06.2008.

Aufbauseminare



Bei den sog. Aufbauseminaren werden die maßgeblichen Verkehrsverstöße und deren Ursachen diskutiert. Die Kurse finden in Form von Gruppengesprächen statt. So soll ein Problembewusstsein für die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs geschaffen werden und die Beteiligten zu einer Änderung ihres Fahrverhaltens angehalten werden. Das allgemeine Aufbauseminar setzt sich wie folgt zusammen:

aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. eine Abschlussprüfung muss nicht absolviert werden.
Nach dem Gesetzestext sollen die Teilnehmer an Aufbauseminaren durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.

Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.

Die Aufbauseminare dürfen nur von besonders geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.

Ein Aufbauseminar kann z.B. durchzuführen sein, wenn der Verkehrsteilnehmer mehr als acht Punkte hat.

Bei Aufbauseminaren ist grundsätzlich zwischen allgemeinen und besonderen Aufbauseminaren z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt zu unterscheiden.



Aufbauseminare nach Alkohol- oder Drogenfahrten



Neben dem allgemeinen Aufbauseminaren gibt es auch besondere Aufbauseminare, die nach Alkohol- oder Drogenfahrten zu absolvieren sind.

Das besondere Aufbauseminar nach Alkohol- oder Drogenfahrten ist wie folgt aufgebaut:

Es beinhaltet ein Vorgespräch anschließende drei Sitzungen zu je 180 MinutenNeben den Sitzungen sind besondere Aufgaben zu absolvieren.
Mit dem Aufbauseminare nach Alkohol- oder Drogenfahrten soll insbesondere ein Problembewußtsein für Alkoholkonsum und Straßenverkehr mit den besonderen Gefahren geschaffen bzw. erneuert werden.

Aufbauseminare für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger wird wie bei dem allgemeinen Aufbauseminar durch besonders geschulte Fahrlehrer angeboten.

Die Kurse sind wie folgt konzipiert:

In diesen Kursen werden die maßgeblichen Verkehrsverstöße und deren Ursachen diskutiert. Die Kurse finden in Form von Gruppengesprächen statt. So soll ein Problembewusstsein für die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs geschaffen werden und die Beteiligten zu eine Änderung ihres Fahrverhaltens angehalten werden. Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten.Eine Abschlussprüfung muss nicht absolviert werden.

Insgesamt stellt das Aufbauseminar für Fahranfänger demnach ein allgemeines Aufbauseminar dar, welches jedoch gerade auf die Unerfahrenheit und höherer Risikobereitschaft der Führerscheinneulinge Rücksicht ausgerichtet ist.

Bei einem Aufbauseminar muss mit Kosten zwischen ca. 200- 400 € gerechnet werden.

Arzneimittel- und Betäubungsmittelmissbrauch
Auslagenpauschale