Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen | |||
232 | Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen | 71 69a Abs. 5 Nr. 8 | 15 € |
233 | Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen | 71 69a Abs. 5 Nr. 8 | 50 € |