Ausländische Kraftfahrzeuge
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Ausländische Kraftfahrzeuge | |||
185 | Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt | 20 Abs. 4 48 Nr. 5 | 10 € |
185a | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt | 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 48 Nr. 19 | 10 € |
185b | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt | 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 | 40 € |
185c | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt | 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 | 15 € |