Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen | |||
78 | Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug | 18 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 18 | 20 € |
79 | Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug | 18 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 18 | 70 € |
80 | An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren | 18 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 18 | 25 € |
81 | An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet | 18 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 18 | 75 € |
82 | Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 18 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 18 | 75 € |
83 | Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 18 Abs. 7 2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2, 18 | |
83.1 | in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 € | |
83.2 | auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen | 130 € | |
83.3 | auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 €Fahrverbot 1 Monat | |
84 | Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten | 18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18 | 30 € |
85 | Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) | 18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18 | 70 € |
86 | Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten | 18 Abs. 9 49 Abs. 1 Nr. 18 | 10 € |
87 | An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren | 18 Abs. 10 49 Abs. 1 Nr. 18 | 25 € |
88 | Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2 | 75 € |