Berufung gegen Urteil

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Berufung gegen Urteil

Gegen das erstinstanzliche Urteil können Sie Berufung oder die sog. Sprungrevision einlegen. Es wird dann ein Berufungsverfahren durchgeführt, bei dem nochmals alle Tatsachen und alle rechtlichen Gesichtspunkte erörtert werden können.

Achtung: Die Frist in der Sie die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt haben müssen beträgt in Strafverfahren 1 Woche und muß beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden. Es macht Sinn, einen Rechtsanwalt in Ihrem konkreten Fall für die Berufung zu beauftragen.

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