Beschuldigter
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
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Beschuldigter
Es ist durchaus verständlich, dass Beschuldigte in einer Vernehmung, Hausdurchsuchung, Festnahme oder anderen polizeilichen Maßnahmen nervös und unbedacht handeln. Schließlich befinden sich die meisten Mandanten das erstemal in einer solchen Situation und wissen daher nicht, was zu tun ist. Daher im folgenden ein paar Ratschläge, falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden:
1) Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!
2) Sie haben das Recht sich in jeder Situation (egal ob in der Untersuchungshaft, in Ihrer Wohnung, auf der Polizeiwache oder sonst wo) von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen! Aus diesem Grund sollten Sie von Ihren Rechten umfänglich Gebrauch machen und sich möglichst frühzeitig einen auf Strafverteidigungen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
3) Lassen Sie ein Strafverfahren gleich welcher Art nicht einfach laufen! Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand!
4) Nehmen Sie Ihr Strafverfahren nicht in die eigene Hand, sondern beauftragen Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.