Blaues und gelbes Blinklicht

Blaues und gelbes Blinklicht

  Blaues und gelbes Blinklicht    
134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 3 20 €
135 Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 38 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 3 Nr. 3 20 €

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Betriebsverbot und Beschränkungen
Berauschende Mittel (z.B. Cannabis, Heroin, Kokain