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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Einstellung des Verfahrens

Die Polizei wird alle nötigen Ermittlungen vornehmen, um Ihnen die Tat nachweisen zu können. Nach Abschluss der Ermittlungen wird dann die Akte der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Diese wird wiederum die Akte auf den Tisch bekommen und sich die Angelegenheit ansehen. Das weitere Vorgehen hängt dann von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab. Grundsätzlich wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also die Staatsanwaltschaft annimmt, dass Sie aufgrund der Aktenlage gem. § 316 StGB verurteilt werden können, wird die Staatsanwaltschaft Strafbefehl beantragen oder eine Anklage erheben.

Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Ihnen die Verkehrsstraftat nicht nachgewiesen werden wird, so wird sie das Verfahren gegen Sie gem. § 170 II StPO oder §§ 153, 153 a StPO einstellen.

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