fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

Wurde bei dem Unfall eine Person verletzt oder ein erheblicher Sachschaden verursacht, so hat sich der alkoholisierte Fahrzeugführer regelmäßig gem. § 315c StGB strafbar gemacht. In diesem Fall wird die Geldstrafe höher ausfallen und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wurde durch den alkoholisierte Fahrzeugführer eine Person verletzt, so kommt noch der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB hinzu, welche die zu erwartende Geld- oder Freiheitsstrafe noch einmal erhöhen wird. Neben der eigentlichen Strafe wird im Urteil ausgesprochen werden, dass der Führerschein eingezogen wird und die Straßenverkehrsbehörde angewiesen wird, dem Verurteilten vor Ablauf einer im Urteil genannten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

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