"Führen" eines Kraftfahrzeugs
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"Führen" eines Kraftfahrzeugs
Der BGH (NJW 1962, 2069) führte zu dieser Frage aus:
„Ein Fahrzeug führt im Sinne des § 316 StGB, wer selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.“