07-Kennzeichen
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07-Kennzeichen
Das 07-Kennzeichen ist ebenfalls für Oldtimer gedacht. Für das 07-Kennzeichen gelten jedoch andere Bestimmungen als für das H-Kennzeichen.
Das 07-Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer genutzt werden. Es wird als sogenanntes "Wechselkennzeichen" erteilt. Gerade für Besitzer von mehreren Oldtimer bietet das den enormen Vorteil, dass mit nur einem Kennzeichen verschiedene Oldtimer je nach Bedarf im Straßenverkehr geführt werden können. Es muss bei Beantragung des 07-Kennzeichen angegeben werden, welche Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen im Straßenverkehr geführt werden sollen.
Als Nachteil des 07-Kennzeichen im Vergleich zum H-Kennzeichen muss genannt werden, dass Fahrzeuge mit einem 07-Kennzeichen einer Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Dürfen Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen uneingeschränkt im Straßenverkehr geführt werden, so dürfen Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen lediglich für Probe- und Werkstattfahrten im Straßenverkehr bewegt werden. Zudem ist es erlaubt, mit Oldtimern mit einem 07-Kennzeichen zu Oldtimer- Veranstaltungen zu fahren. Darüber hinaus dürfen Oldtimer im Straßenverkehr offiziell nicht mehr geführt werden.
Voraussetzung für die Erteilung eines 07-Kennzeichen ist es, dass diejenigen Fahrzeuge, die mit einem 07-Kennzeichen zugelassen werden sollen, ab dem 1.3.07 ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Das bedeutet, dass die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen muss. Bislang musste ein Fahrzeug, welches mit einem 07-Kennzeichen geführt werden sollte, lediglich 20 Jahren alt sein.
Ab dem 1.3.07 werden insoweit die Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens und eines 07-Kennzeichens vereinheitlicht. Soweit für bestimmte Fahrzeuge schon ein 07-Kennzeichen erteilt worden ist, können diese auch weiterhin mit dem 07-Kennzeichen im Straßenverkehr geführt werden. Insofern gilt Bestandsschutz.
Ab dem 1.3.07 muss vor der Erteilung eines 07-Kennzeichen ähnlich wie bei einem H-Kennzeichen eine Eingangsuntersuchung vorgewiesen werden. Insofern werden die Voraussetzungen leicht verschärft.