Kindersitze
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Kindersitze | |||
203 | Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen | ||
203.1 | das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag | 35a Abs. 8 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 7 | 25 € |
203.2 | die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag Feuerlöscher in Kraftomnibussen | 35a Abs. 8 Satz 2, 4 69a Abs. 3 Nr. 7 | 5 € |
204 | Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen | 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 3 Nr. 7c | 15 € |
205 | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen | 31 Abs. 2 i.V.m. 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 5 Nr. 3 | 20 € |