Kindersitze

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203 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen    
203.1 das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 35a Abs. 8 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 7 25 €
203.2 die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag Feuerlöscher in Kraftomnibussen 35a Abs. 8 Satz 2, 4 69a Abs. 3 Nr. 7 5 €
204 Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 3 Nr. 7c 15 €
205 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen 31 Abs. 2 i.V.m. 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 5 Nr. 3 20 €

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