Löschung von Punkten aus dem Verkehrszentralregist

Löschung von Punkten aus dem Verkehrszentralregist

Die Löschung der Punkte aus dem Verkehrszentralregister richtet sich nach den sog. Tilgungsfristen, die in § 29 StVG festgelegt sind. Die Tilgungsfristen unterscheiden sich je nach Art des Verkehrsverstoßes:Bei Ordnungswidrigkeiten werden die daraus resultierenden Punkte grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren getilgt.

Bei Straftaten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt stehen in fünf Jahren.

Bei Punkten aus Straftaten gem. §§ 315c (Straßenverkehrsgefährdung unter Alkohol-bzw. Drogeneinfluß), 316 (Drogen- oder Trunkenheitsfahrt) oder 323a (Vollrausch) StGB beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.

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Löschung von Punkten
Löschung der Punkte durch Verzögerung