Medizinischen Untersuchung bei MPU

Medizinischen Untersuchung bei MPU

Bei der medizinischen Untersuchung werden körperliche Befunde ermittelt. Aus diesen Ergebnissen sollen Rückschlüsse gezogen werden können, die für die Fragestellung, hier, ob zum Beispiel eine Alkoholabhängigkeit besteht, entscheidend sein können. Sie müssen daher auch schon bei der medizinischen Untersuchung damit rechnen, dass Ihnen der Arzt Fragen nach zurückliegenden oder gegenwärtigen Erkrankungen in Ihrer Familie als auch bei Ihnen selbst stellt.

Bei der medizinischen Untersuchung wird Ihnen im Regelfall eine Blutprobe abgenommen. Aus dieser kann der Arzt ebenfalls Rückschlüsse ziehen. So zum Beispiel wird ihm die Blutprobe Kenntnisse darüber verschaffen, ob aktuell Alkohol konsumiert wurde oder ob anhand erhöhter Leberwerte auf einen dauerhaften gesteigerten Alkoholkonsum oder sogar auf eine Alkoholabhängigkeit geschlossen werden kann. Zudem wird bei Ihnen Herz und Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc. geprüft werden.

Praxistipp:

Bei längerer Alkoholabstinenz werden die relevantesten körperlichen Symptome, die den Gutachter auf gesteigerten Alkoholkonsum schließen lassen können, nicht mehr nachweisbar sein. Liegt somit der gesteigerte Alkoholkonsum schon Monate zurück, wird es dem Arzt unter Umständen nicht mehr möglich sein, z.B. erhöhte Leberwerte nachzuweisen.

Bei der medizinischen als auch bei der psychologischen Untersuchung werden Ihnen Fragen zu Ihrem aktuellen und zu Ihrem damalige Alkoholkonsum gestellt werden. Ihre Antworten werden mit in das Ergebnis der MPU einfließen. Das bedeutet, dass Sie sich im Klaren darüber sein müssen, dass auch und im besonderen aus Ihren Antworten Rückschlüsse gezogen werden, ob Sie in Zukunft geeignet sein werden, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zuführen.

Praxistipp:

Seien Sie sich bei der gesamten Untersuchung stets bewusst, dass dem begutachtenden Arzt alle wesentlichen Informationen über Sie, Ihren Werdegang bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis (Erteilung, Entzug, Neuerteilung, Blutuntersuchungsprotokoll und -ergebnis etc.) und über den konkreten Grund der MPU (z.B. das Strafurteil) vorliegen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat der MPU-Stelle die ihr vorliegenden Unterlagen für die MPU zugesandt. Etwaige frühere Verurteilungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden ihm - zumindest wenn diese mit einer Alkoholproblematik in Zusammenhang stehen oder stehen können, ebenfalls bekannt sein. Der Arzt wird anhand der Akten daher bereits wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung vorliegen haben. Das schlichte Leugnen z.B. von früheren Verurteilungen wird Ihre Situation nicht nur nicht verbessern. Vielmehr wird das „Schönreden“ vom Gutachter gf. dahingehend interpretiert werden, dass Sie Ihre Alkoholproblematik nicht ernst nehmen und vor sich selbst leugnen. eine solche Prognose wird sicherlich nicht zu einem positiven Ergebnis führen.

Durch spezielle Leistungstest soll überprüft werden, ob Sie von Ihrer Konstitution her überhaupt in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Ist Ihre Reaktionszeit z.B. erheblich verlangsamt, so ist Ihre Eignung, eine Fahrzeug im Straßenverkehr sicherlich fraglich. Durch besondere Tests anhand von Geräten und Testbögen wird vor allen Dingen geprüft werden:Ihre Leistungsfähigkeit

Ihr Verhalten unter Leistungsdruck

Schnelligkeit der optischen Wahrnehmung

Genauigkeit der optischen Wahrnehmung

Reaktionsvermögen bei schnell wechselnden optischen und akustischen Signalen

Konzentrationsvermögen Ggf. wird zudem noch eine Prüfung des theoretischen Verkehrswissens anhand von Fragebogen und/oder einer kurzen Fahrprobe stattfinden. Bereiten Sie sich daher auch darauf kurz vor. Die Überprüfung Ihres theoretischen Wissens wird nicht den Schwierigkeitsgrad in der theoretischen Fahrprüfung erreichen. Über die wichtigsten Grundregeln, sollten Sie sich aber noch einmal genauer informieren.

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MPU Medizinisch psychologische Untersuchung
MPU- Gutachten negativ