Rechte des Käufers beim Mangel

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Rechte des Käufers beim Mangel

Im dem Fall, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Sachmangel im Sinn des § 434 BGB schon bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufwies, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:

-Nachbesserung bzw. Neulieferung
-Rücktritt
-Minderung
-Schadensersatz

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