Reparatur

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Was für Rechte habe ich, wenn ich mein Fahrzeug zur Reparatur gegeben habe und die Werkstatt mehr Reparaturen durchführt, als ich in Auftrag gegeben hatte?

Nicht selten stehen Kunden bei Reparaturwerkstätten vor folgendem Problem: Sie haben ihr Fahrzeug für eine Reparatur in die Werkstatt gebracht. Obwohl der Kunde nur wegen eines ganz bestimmten Problems in die Werkstatt gefahren war, hat die Werkstatt auf eigene Faust noch weitere Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen. Diese Arbeiten verlangt die Werkstatt nunmehr ersetzt. Die Frage ist dann, was der Kunde in einem solchen Fall tun kann. Grundsätzlich hat der Kunde folgende Rechte:

1) Hat der Kunde die durchgeführten Arbeiten nachweislich nicht in Auftrag gegeben, so gilt der Grundsatz, dass er die Arbeiten auch nicht bezahlen muss. Er hat dann das Recht, von der Werkstatt zu verlangen, die ausgeführten Arbeiten, die nicht in Auftrag gegeben wurden, wieder rückgängig zu machen. Das würde dann notfalls bedeuten, dass die eingebauten Teile wieder ausgebaut und die alten ausgebauten Teile wieder eingebaut werden müssten.

2) Ist es nicht möglich, die nicht in auftraggegebenen Arbeiten der Werkstatt wieder rückgängig zu machen, dies könnte zum Beispiel bei einer Lackierung der Fall sein, so kommt es zu für den Kunden darauf an, ob die durchgeführten Werkstattarbeiten für den Kunden von Nutzen sind oder nicht. Maßstab ist dann immer die Frage, ob der Kunde den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten gegeben hätte oder nicht. Hat die Werkstatt z.B. die Bremsen erneuert und hätte der Kunde die Bremsen sowieso erneuern müssen, so wird er die Kosten für die Arbeiten zahlen müssen. Ist die präsentierte Rechnung jedoch deutlich zu hoch, so wird die Werkstatt im Zweifelsfall nur den Betrag dem Kunden in Rechnung stellen können, um den der Kunde letztendlich auch tatsächlich bereichert ist. Juristen sprechen in einem solchen Zusammenhang von der Frage einer "aufgedrängten Bereicherung".

3) Der Kunde kann die Bezahlung einer Rechnung für nicht in auftraggegebenen Arbeiten auch dann verweigern, wenn er einen Grund nennen kann, weshalb er diese Arbeiten an seinem Fahrzeug nicht in Auftrag gegeben hätte. Ein solcher Grund kann zum Beispiel sein, dass der Kunde das Fahrzeug in absehbarer Zeit verkaufen will oder die Kosten für die durchgeführte Reparatur in keinem Verhältnis mehr zu dem Wert des Fahrzeuges steht.

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