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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Restbeträge

Lassen Sie sich nicht mit geringen Beträgen abspeisen. Einige Versicherer versuchen Geschädigten, auch wenn diese keine Mitschuld trifft, eine solche anzulasten, um die Haftungsquote für sich günstiger zu gestalten und so Geld zu sparen. Oftmals regulieren Versicherer auch den „eigentlichen“ Fahrzeugschaden, unterschlagen dem Geschädigten aber die Information, dass er ggf. auch noch weitere Positionen geltend machen kann. Daher sollten Sie sich umfassend über Ihre Rechte informieren. Weigert sich die Versicherung dennoch Ihre Schäden umfänglich zu regulieren, so hilft meist das Schreiben eines Anwaltes, damit sich die Versicherung eines besseren besinnt und auch noch den ausstehenden Schadensbetrag erstatten. Hilft auch das Schreiben den Rechanwaltes nicht, so wird sie dieser beraten können, ob es sich lohnt, noch die weiteren Schadenspositionen durchzusetzen und ob eine Klage gegen die Versicherung Sinn macht. Zumindest dann, wenn sie verkehrsrechtsschutzversichert sind, macht eine Klage oftmals Sinn, da Sie in diesen Fällen kein Prozeßrisiko trifft.

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