Sachmängelgewährleistung
Sachmängelgewährleistung
Im dem Fall, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Sachmangel im Sinn des § 434 BGB schon bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufwies, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:Nachbesserung bzw. Neulieferung
Rücktritt vom Vertrag
Minderung
Schadensersatz
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Ablauf eines Zivilklageverfahrens:
Angenommen, es kommt bei einem Kaufvertrag zu Streitigkeiten. Dann müssen diese Streitigkeiten ggf. gerichtlich geklärt werden, wenn sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen können. Anhand des folgenden Beispiels soll der Ablauf eines Zivilverfahrens dargestellt werden:
Beispielsfall:
A kauft von B ein fünf Jahre altes Fahrzeug. Ein halbes Jahr nach der Übergabe des Fahrzeugs zeigen sich Schäden an der Nockenwelle. A hat das Fahrzeug von B für 5.000 € gekauft.
A möchte nun möglichst das Fahrzeug wieder loswerden und seinen Kaufpreis zurückerhalten.
Im obigen Beispielsfall können beide Parteien zunächst versuchen, die Sache außergerichtlich zu regeln. Nicht selten kommt bei einem vernünftigen Gespräch zwischen beiden Parteien bereits eine Lösungsmöglichkeit in Sicht. Ggf. kann eine Nachbesserung bewirkt werden, die dann B zu tragen hat, oder aber es wird ggf. ein Teil vom Kaufpreis zurückgezahlt.
Für den Fall, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann, bleibt beiden Parteien ggf. der Gang zum Rechtsanwalt.
Nicht selten kann durch Einschalten eines Rechtsanwalts eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten erfolgen. Es kann dann weiter überlegt werden, wie mit der Sache umzugehen ist. Mit einem rechtsanwaltlichen Schreiben besteht auch die Möglichkeit, Druck auf den Gegner auszuüben. Nicht selten kommt es durch ein erstes anwaltliches Aufforderungsschreiben dann zu weiteren Vergleichsgesprächen in der Sache selbst.
Hier könnte A z. B. zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn bitten, die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Dieser wird mit A zunächst über die Erfolgsaussichten in der Sache sprechen und ggf. mit A abklären, welche Kosten auf ihn zukommen. Bereits ein erstes anwaltliches Aufforderungsschreiben kostet Geld, und es muss mit dem Mandanten ggf. besprochen werden, mit welchen Kosten für ein solches Schreiben er rechnen muss. Insbesondere dann, wenn er nicht rechtsschutzversichert ist, sind dies bereits Kosten, die er zusätzlich zahlen muss. Es sollte diese Punkte daher schon zu diesem Zeitpunkt mit dem Rechtsanwalt abklären.
Nachdem der Rechtsanwalt ggf. nunmehr den B angeschrieben hat, kann es sein, dass es zu einem außergerichtlichen Vergleich kommt. Lehnt B jedoch die Ansprüche ab oder meldet er sich nicht bei dem Anwalt, so wird der Rechtsanwalt mit A besprechen müssen, wie in der Sache weiter zu verfahren ist.
A hat nunmehr die Möglichkeit, zivilgerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht regelmäßig durch Erhebung einer Klage bei dem zuständigen Gericht. Als zuständiges Gericht kommt hier insbesondere der Wohnsitz des B in Betracht. Hier müsste folglich dann eine Klage gegen B an seinem Wohnort eingereicht werden. Je nachdem, ob der Streitwert über oder unter 5.000 € liegt, liegt die Zuständigkeit in der Sache selbst bei einem Amtsgericht oder einem Landgericht.
Hier könnte z. B. eine Klage erhoben werden mit dem Antrag, den B zu verurteilen, an den A den Kaufpreis Zu-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen.
Diese Klage würde dann vom Rechtsanwalt bei dem zuständigen Gericht eingereicht. Das Gericht würde die Klage dem B zustellen.
Nun entscheidet sich der weitere Fortgang des Verfahrens: ob B sich gegen die Klage verteidigen soll oder nicht. Meldet sich B nicht zu dem Verfahren oder möchte er sich nicht verteidigen, so besteht die Möglichkeit eines sogenannten Versäumnisurteils. Erkennt der B. unverzüglich die Sache an, so kann ein sogenanntes Anerkenntnisurteil ergehen. Ein weiteres Verfahren würde sich dann erübrigen.
Wehrt der B sich ggf. aber gegen die Vorwürfe (hier könnte B z. B. angeben, der Wagen sei mängelfrei gewesen), so werden die Parteien zunächst im schriftlichen Verfahren ihre Argumente und Einwände miteinander austauschen. Die jeweiligen Stellungnahmen erfolgen dann an das jeweils zuständige Gericht.
Sodann wird ein Haupttermin vor dem Amtsgericht anberaumt werden. Regelmäßig wird in solchen Verfahren auch persönliches Erscheinen beider Parteien angeordnet, um den Sachverhalt aufzuklären. In einem Gerichtsverfahren können sich beide anwaltlich vertreten lassen. Vor dem Landgericht müssen sie sich anwaltlich vertreten lassen. Vor dem Amtsgericht ist dies nicht notwendig. Dort können auch Parteien selbst ohne Anwalt auftreten und Anträge stellen.
In einem solchen mündlichen Termin wird zunächst bei einem sogenannten Gütetermin versucht, eine gütliche Regelung zu finden. Der Richter wird versuchen, ggf. einen gerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien zu vermitteln. Ein solcher Vergleich kann für beide Parteien interessant sein, um ein weiteres Verfahren und auch weitere Kosten zu vermeiden. So kann eine schnellere Erledigung des Rechtsstreits eintreten. Zudem kann ein solches Verfahren dann günstiger werden.
Sind nicht alle Parteien oder beide Parteien nicht vergleichsbereit, so muss streitig entschieden werden. Das Gericht muss sich dann die Frage stellen, wer hier vor Gericht letztendlich Recht bekommen sollte.
In dem Fall könnte z. B. das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat. In diesem Fall würde das Gericht dem Antrag des A stattgeben und den B verurteilen.
Ein solches Urteil wäre dann noch nicht rechtskräftig. Gegen ein solches Urteil könnte B seinerseits Rechtsmittel einlegen. Ein solches Rechtsmittel kann die Berufung oder die Revision sein. Durch ein Rechtsmittel wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt, und es wird an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Die nächsthöhere Instanz muss dann prüfen, ob das Amtsgerichtsurteil aufzuheben bzw. abzuändern ist oder Bestand haben kann.
Ein solches Verfahren kann sich folglich über mehrere Monate oder auch Jahre hinziehen. Auch über den zeitlichen Ablauf sollten sich beide Parteien im Klaren sein.
Im jedem Verfahrensabschnitt kann ein Gericht ggf. ein Sachverständigengutachten beauftragen. In einem solchen Fall würde dann ein Sachverständiger beauftragt werden, um z. B. festzustellen, ob das Fahrzeug des B zum Zeitpunkt der Übergabe an A tatsächlich einen Mangel aufwies oder nicht. Nicht selten ist ein solches Gutachten für den Streitfall sehr maßgeblich. Da das Gericht keine eigene Sachkunde hat, werden häufig Sachverständige in Verfahren involviert.
Sollte sich B nicht gegen das erstinstanzliche Urteil wehren, so würde dieses rechtskräftig werden. Mit dem rechtskräftigen Urteil kann dann B nochmals aufgefordert werden, dem Urteilstenor, also der Entscheidung des Gerichts, nachzukommen. Sollte B dies tun, wäre der Rechtsstreit damit erledigt. Sollte B sich immer noch weigern, der Entscheidung des Gerichts Folge zu leisten, so kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die gerichtliche Entscheidung dann auch vollstreckt werden. Zudem würden in einem etwaigen Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten des Rechtsstreits ebenfalls dem B aufgegeben werden.
A hätte dann Recht bekommen, und die Kosten für seinen Rechtsanwalt sowie auch für das Sachverständigengutachten und die Gerichtskosten wären dann ebenfalls von B zu tragen.