Saisonkennzeichen
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Saisonkennzeichen:
Vor dem 1.3.97 mussten Fahrzeuge dauerhaft angemeldet sein. Dies war insbesondere für Zweitfahrzeuge oder Motorräder teuer. Diese Fahrzeuge mussten das ganze Jahr über angemeldet bleiben. Wollte der Fahrzeughalter dies nicht, so musste er das Fahrzeug jedes Mal an- bzw. abmelden.
Seit dem 1.3.1997 können Kfz-führer ein sog. Saisonkennzeichen beantragen. Damit dürfen die Kraftfahrzeuge dann nur in dem ausgewiesenen Zeitraum im Straßenverkehr geführt werden.
Ein Saisonkennzeichen kann für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Saisonkennzeichen für mindestens zwei und höchstens 11 Monate gültig sein muss. An die einmal angegebene Zeit ist der Halter gebunden. Er kann den Zeitraum nicht beliebig verkürzen oder erweitern. Will er die Gültigkeitsdauer seines Saisonkennzeichens ändern, so muss er dies formell beim Straßenverkehrsamt beantragen.
Der Vorteil für Saisonkennzeichen liegt auf der Hand. Gerade für Fahrzeuge, die nur in einem bestimmten Zeitraum bewegt werden, bringen Saisonkennzeichen große Vorteile mit sich. Insbesondere kann ein Fahrzeug so ohne großen Aufwand sehr günstig zugelassen werden. Aufgrund der verkürzten Zulassungszeit innerhalb eines Jahres müssen die Prämien für Versicherungen als auch die Kfz-Steuern nur anteilig gezahlt werden.
Auch bei Saisonkennzeichen lohnt es sich, einen Versicherungsvergleich vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages durchzuführen. Die Angebote der Versicherer können hier stark differieren. Die meisten Versicherer legen die normale Versicherungsprämie zugrunde, teilen diese durch 12 Monate und multiplizieren Sie dann mit der Anzahl der angemeldeten Monate.
Andere Versicherungen bieten hingegen spezielle Kurztarife an. Solche Kurztarife können dann jedoch gegebenenfalls auch deutlich höher ausfallen. Man sollte sich daher vor dem Vertragsabschluss über das Angebot der jeweiligen Versicherung informieren. Erklären Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages insbesondere auch ab, ab wie vielen Monaten der Versicherungszeitraum für die Einstufung in die Schadensfreiheitsrabattklassen mit angerechnet wird.
Bitte achten Sie bei Saisonkennzeichen insbesondere auch auf folgendes:
Das Fahrzeug ist wie bei anderen Kennzeichen nur für den Zeitraum zugelassen, für den das Saisonkennzeichen erteilt wurde. Nur in diesem Zeitraum darf das Kraftfahrzeug geführt werden. Wird das Fahrzeug außerhalb des angegebenen Zeitraums im Straßenverkehr geführt, so liegt der Straftatbestand des Fahrens fahr Versicherungsschutz vor. Es kann gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Zudem ist zu beachten, dass außerhalb des angegebenen Zeitraumes auch kein Versicherungsschutz mehr besteht. Dies kann daher im Fall eines Unfalls zu massiven finanziellen Belastung führen. Außerhalb des angegebenen Zeitraums sollte daher ein Kfz mit einem Saisonkennzeichen keinesfalls mehr geführt werden.