Schadensmeldung

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Schadensmeldung

Haben Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung herausgefunden, so sollten Sie ihren Schaden bei der Versicherung anmelden. Dies können Sie auf zwei Wegen tun:
Zum einen können Sie abwarten. Hat der Gechädigte den Unfall seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, so wird sich diese mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Es wird Ihnen ein Fragebogen zugesandt werden, in dem sie angeben müssen, wie sich der Unfall ereignet hat und welche Schäden Ihnen entstanden sind. Zudem werden Ihre Daten abgefragt. Sollte sich die Versicherung nicht bei Ihnen gemeldet haben oder möchten Sie die Meldung der Versicherung nicht abwarten, so können Sie sich auch direkt an die gegnerische Versicherung wenden und den Schaden anmelden. Nennen Sie hierfür die Versicherungsnummer, das Kfz- Kennzeichen und wenn Sie ihn kennen, auch den Namen und die Adresse des Schädigers und oder des Halters und den Ort und das Datum des Unfall, damit die Versicherung den Schadensfall zuordnen kann. Führen Sie dann auf, wie und unter welchen Umständen sich der Unfall aus Ihrer Sicht ereignet hat. Geben Sie am Ende des Schreibens Ihre Schäden an. Soweit Sie diese schon beziffern können, können Sie auch schon die Schadenshöhe angeben. Sollten Sie dazu noch nicht in der Lage sein, so können Sie die Schäden auch zunächst dem Grunde nach angeben und sich dann nochmal an die Versicherung wenden, sobald Sie den Schaden beziffern können.

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