Schadensregulierung durch Versicherungen
Jetzt Rechtschutzversicherung abschließen!
Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Rechtsschutzversicherung jetzt abschließen!
Schadensregulierung durch Versicherungen
Immer häufiger kommen gegnerische Versicherungen nach einem Unfall von sich aus auf die Geschädigten zu. Dies geschieht per Post oder sogar durch direkte Anrufe. Dieser besondere „Service“ der gegnerischen Versicherung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.
Nicht selten wird den Geschädigten eine zügige und umfängliche Regulierung angeboten. Teilweise wird dieses „Angebot“ unter dem Vorbehalt gemacht, dass kein Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt wird. Es wird dann angeboten, dass sich ein Sachverständiger der Versicherung den verunfallten Wagen sofort ansieht und ein Schadensgutachten erstellt.
Eine schnelle Schadensregulierung liegt sicherlich im Interesse aller Parteien. Leider zeigt jedoch die Erfahrung, dass am Ende der Geschädigte auf Teilen seines Schadens hängen bleibt oder Probleme bei der Regulierung auftreten. Meldet sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen, so ist das jedoch kein uneigennütziger Kundenservice der Versicherung. Schließlich sind Sie kein Kunde der gegnerischen Versicherung und aus lauter Nächstenliebe meldet sich die gegnerische Versicherung auch nicht bei Ihnen. Es geht der Versicherung im wesentlichen darum, die Kosten, die die Regulierung des Unfalls mit sich bringt, möglichst gering zu halten.
Die gegnerische Versicherung muß grundsätzlich alle Kosten des Unfalles übernehmen. Dazu gehören auch die Kosten für unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte. Da die Versicherung diese Kosten sparen will, versucht sie frühzeitig, den Geschädigten dazu zu bringen, keinen eigenen Sachverständigen und keinen Rechtsanwalt einzuschalten.
Bei allen Unfällen, insbesondere wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorliegt, sollte ein Rechtsanwalt zumindest kontaktiert werden. Nicht selten kommen frustrierte Geschädigte nach Wochen zu Rechtsanwälten, weil sich die Versicherung nunmehr doch weigert, sämtliche Schäden zu tragen bzw. weil sich die Regulierung ewig hinzieht.
Seien Sie daher vorsichtig, wenn sich sofort die gegnerische Versicherung bei Ihnen meldet. Trotz aller Angebote: Eine umfängliche und unabhängige Schadensregulierung wird nur durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erfolgen können.