Schadenswiedergutmachung
Schadenswiedergutmachung
Bis zu einer etwaigen Hauptverhandlung haben Sie z. B. die Möglichkeit, den Schaden gegenüber einem etwaigen Geschädigten wieder gut zu machen. Sich mit dem Geschädigten z. B. im Falle eines Unfalls in Verbindung zu setzen, sich bei diesem zu entschuldigen und ggf. eine Wiedergutmachung in Form eines Schmerzensgeldes zu zahlen.