Schmerzensgeld
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
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Schmerzensgeld
Sobald es zu Personenschäden bei Unfällen gekommen ist, haben die Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld hat die Funktion, dem Verletzten für seine Verletzungsfolgen eine Genugtuung zukommen zu lassen. Leider liegen die in Deutschland gezahlten Schmerzensgelder weit unter denjenigen, die z.B. aus den USA bekannt sind. So werden Schmerzensgelder über 10.000,00 € nur bei erheblichen Verletzungen gezahlte werden. Es zeigt sich, dass die Versicherer sich mit der Zahlung oftmals schwer tun. Nicht selten zahlen Versicherer erst auf massiven Nachdruck von Rechtsanwälten angemessene Schmerzensgelder. Nicht selten muß erst eine Klage angestrengt werden, bevor eine Auszahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfolgt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich insbesondere nach folgend FaktorenArt der Verletzung
-Intensität und Dauer der erlittenen Verletzungen
-Dauer der Heilbehandlung
-Krankenhausaufenthalt
-Dauer der Arbeitsunfähigkeit