Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Sobald es zu Personenschäden bei Unfällen gekommen ist, haben die Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld hat die Funktion, dem Verletzten für seine Verletzungsfolgen eine Genugtuung zukommen zu lassen. Leider liegen die in Deutschland gezahlten Schmerzensgelder weit unter denjenigen, die z.B. aus den USA bekannt sind. So werden Schmerzensgelder über 10.000,00 € nur bei erheblichen Verletzungen gezahlte werden. Es zeigt sich, dass die Versicherer sich mit der Zahlung oftmals schwer tun. Nicht selten zahlen Versicherer erst auf massiven Nachdruck von Rechtsanwälten angemessene Schmerzensgelder. Nicht selten muß erst eine Klage angestrengt werden, bevor eine Auszahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfolgt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich insbesondere nach folgend FaktorenArt der VerletzungIntensität und Dauer der erlittenen VerletzungenDauer der HeilbehandlungKrankenhausaufenthaltDauer der ArbeitsunfähigkeitUmfang der verbleibenden Schäden (Narben, Behinderungen etc.)
Aus diesen Umständen wird dann ein Schmerzensgeld zu bestimmen sein, welches sich selbstverständlich nicht errechnen lässt, sondern nach den Umständen geschätzt werden muß. Können sich die Parteien nicht einigen, so muß am Ende ein Gericht über die tatsächliche Höhe des Schmerzensgeldes befinden. Zur Orientierung können sog. Schmerzensgeldtabellen z.B. die von Hacks/Ring /Böhm herangezogen werden. In diesen Tabellen sind einige hundert Urteile aufgeführt, an denen man sich bei der Findung eines „richtigen“ und angemessenen Schmerzensgeldes orientieren kann. Es ist klar, dass verschiedene Gerichte selbst bei vergleichbaren Fällen unterschiedliche Schmerzensgeldbeträge ausurteilen. Dies liegt zum einen daran, dass jeder Fall im Detail unterschiedlich ist und zum anderen natürlich daran, dass einige Gerichte schmerzensgeldfreundlicher urteilen als andere. Das einzig richtige Schmerzensgeld wird es daher nie geben.

Falls bei Ihnen eine Verletzung durch einen Unfall verursacht wurde, sollten sie sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen. Gerade bei Personenschäden kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt viel für Sie tun.



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