Schmerzensgeldangebot der Versicherung

Schmerzensgeldangebot der Versicherung

Sobald der Versicherung dann alle Arztberichte vorliegen, wird sich diese wieder an sie wenden und Ihnen ein Schmerzensgeldangebot unterbreiten. Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen oder Monate dauern, da die Ärzte Berichte teilweise sehr schleppend abliefern. Es liegt somit nicht immer an der Versicherung, wenn die Unfallregulierung nur schleppend erfolgen kann. Hat die Versicherung Ihnen ein Schmerzensgeldangebot unterbreitet, so sollten sie dieses nie überstürzt annehmen. Prüfen sie es sorgfältig. Dies zudem deshalb, weil mit dem Schmerzensgeldangebot die Versicherung oftmals eine Abfindungserklärung beifügt, die sie unterschreiben sollen. Haben sie eine solche jedoch einmal unterschrieben, so hat sich die Versicherung quasi „freigekauft“ und muß nunmehr grundsätzlich keinerlei Schadensersatz mehr leisten, auch dann nicht, wenn sich erst später noch Schäden zeigen; zum Beispiel versteckte Verletzungen.

Gerade bei schwereren als Bagatellverletzungen, sollten sie daher immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Dieser weiß wie vorzugehen ist und welche Schmerzensgelder angemessen sind und daher angestrebt werden sollten.



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