Selbstbeteiligung

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Selbstbeteiligung

Die Versicherungen bieten Kaskoversicherungen auch einer sog. Selbstbeteiligung an. Der Nachteil: Sie müssen einen der Höhe der Selbstbeteiligung entsprechenden Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen. Im Gegenzug verringert sich der zu zahlenden Versicherungsbeitrag.

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Schwerwiegender Verstoß
Selbsthilfegruppen und MPU