Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustan

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand

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Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs 214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von von Fahrzeugen 30 Abs. 1 69a Abs. 3 Nr. 1 38 41 Abs. 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4, Abs. 16, 17 43 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1, 3 69a Abs. 3 Nr. 3, 9, 13 214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180 € 214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen Mitführen von Anhängern hinter Kraftrad oder Personenkraftwagen 90 €
Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt