Stützlast

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  Stützlast    
217 Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50% über- oder unterschritten wurde 44 Abs. 3 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 3 40 €

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Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt