Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt

Die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) stellt eine klassische Straftat dar. Eine Trunkenheit im Verkehr begeht grundsätzlich derjenige, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Bereits allein das Führen eines Kraftfahrzeuges in fahruntüchtigem Zustand begründet eine Straftat nach § 316 StGB.

Bei einer Trunkenheitsfahrt ist zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit zu unterscheiden.



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Trunkenheitsfahrt mit Unfall
Trunkenheit im Verkehr