TÜV

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Der TÜV meines Autos war am 1.1.07 abgelaufen. Ich habe mein Fahrzeug am 1.3.2007 zum TÜV gebracht. Dort wurde mir nur TÜV bis zum 1.1.09 bescheinigt. Ist das richtig?

Bis zum 1.12.99 wurde die HU-Frist stets auf den Monat zurückdatiert, an dem die alte HU-Frist abgelaufen war. Führte ein Kfz-führer sein Kfz am 1.11.97 vor und war die HU-Frist bereits am 1.11.96 abgelaufen, so erhielt der Autofahrer dennoch eine HU-Plakette , in die bis zum 1.11.99 galt. Dadurch konnte die HU-Frist quasi nach Belieben des Autofahrers verlängert werden. Diese Lücke wurde nunmehr zum 1. 12.99 geschlossen.

Seit dem 1.12.99 kann die HU-Frist nicht mehr rückdatiert werden. In obigem Beispielsfall hätte der Autofahrer daher maximal eine TÜV-Plakette bis zum 1. 01.11.98 erhalten.

Eine Besonderheit soll nur dann gelten, wenn das Fahrzeug stillgelegt war und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Bei diesen Fahrzeugen soll eine Rückdatierung dann nicht erfolgen, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge stillgelegt waren, bzw. aufgrund des Saisonkennzeichen nicht fahren durften, eine HU hätte durchgeführt werden müssen. In diesen Ausnahmefällen soll keine Rückdatierung erfolgen. Vielmehr soll in diesen Fällen die HU-Frist mit dem Monat beginnen, in dem die neue HU tatsächlich durchgeführt wird .

Das Verbot der Rückdatierung gilt im übrigen auch für die Abgasuntersuchung.

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