TÜV-Fristen, Wohnmobile

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Was für Prüfungszeiträume gelten beim TÜV für Wohnmobile?

Seit dem 1.11.03 gelten neue Prüffristen für Wohnmobile:

Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:

Neue Wohnmobile müssen nach 36 Monaten wieder zum TÜV. Danach müssen Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht genau wie Pkw alle 24 Monate zum TÜV vorgeführt werden.

Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht:

Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t müssen innerhalb innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zum TÜV. Ab dem 7. Zulassungsjahr sind diese Wohnmobile dann wieder jährlich vorzuführen.

Hinsichtlich der Abgasuntersuchung nichts hat sich nichts geändert. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und einem Dieselmotor müssen daher weiterhin jährlich zur AU. Auch für die anderen Wohnmobile bleibt es bei den bisherigen Fristen für die Abgasuntersuchung.

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