Überliegefrist

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Überliegefrist

Früher war es so, dass nur eine rechtskräftige Entscheidung eine Löschung der alten Punkte gehemmt hat. Dies wurde aber geändert, da in der Vergangenheit Rechtsmittel gegen die Bußgeldbescheide nur mit dem Zweck eingelegt wurden, die Rechtskraft des neuen Bußgeldbescheides so lange hinauszuzögern, bis die alten Punkte gelöscht werden mussten. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und eine sog. Überliegefrist von einem Jahr eingeräumt. Eine Ablaufhemmung tritt danach auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und diese bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung im Verkehrszentralregister führt.

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