Warnblinklicht
Warnblinklicht
Verstöße bezgl. Warnblinklicht | |||
71 | Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet | 16 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 16 | 10 € |
72 | Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet Beleuchtung | 16 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 16 | 5 € |