Ausländische Kfz

  Ausländische Kraftfahrzeuge    
185 Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt 20 Abs. 4 48 Nr. 5 10 €
185a An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 48 Nr. 19 10 €
185b An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 40 €
185c An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 15 €
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigung und -erlaubnis