Autobahnen und Kraftfahrstraßen

  Autobahnen und Kraftfahrstraßen    
78 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 18 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 18 20 €
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 18 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 18 70 €
80 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 18 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 18 25 €
81 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 18 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 18 75 €
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 18 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 18 75 €
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren 18 Abs. 7 2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2, 18  
83.1 in einer Ein- oder Ausfahrt   75 €
83.2 auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen   130 €
83.3 auf der durchgehenden Fahrbahn   200 €Fahrverbot 1 Monat
84 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18 30 €
85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) 18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18 70 €
86 Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 18 Abs. 9 49 Abs. 1 Nr. 18 10 €
87 An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren 18 Abs. 10 49 Abs. 1 Nr. 18 25 €
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2 75 €
Ausnahmen
Bahnübergänge