Blaues und gelbes Blinklicht

  Blaues und gelbesBlinklicht    
134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 3 20 €
135 Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 38 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 3 Nr. 3 20 €
Betriebsverbot und Beschränkungen
Drogen im Verkehr